Nach einer ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Hier haben Sie Zeit und Raum, um über Ihr Anliegen und Ihre aktuelle Situation zu sprechen. Gemeinsam schauen wir, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision und unterliege gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes einer gesetzlich streng geregelten Verschwiegenheitspflicht.
Die Bezeichnung „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich in der letzten Phase meiner psychotherapeutischen Ausbildung befinde. Ich bin zur eigenständigen psychotherapeutischen Tätigkeit berechtigt und werde laufend von erfahrenen Lehrtherapeut*innen supervidiert. Das bedeutet, dass der Therapieprozess regelmäßig anonym reflektiert und besprochen wird.
Die vereinbarten Termine werden für sie reserviert und freigehalten. Ich bitte Sie daher, spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen. Per Telefon unter +43 6503824667 oder per Mail an praxis@psychotherapie-obergruber.at
Andernfalls wird das volle Honorar verrechnet.
In den ersten gemeinsamen Sitzungen klären wir den Therapieauftrag, d.h. was Sie in der Psychotherapie erreichen möchten.
Die besprochenen Ziele können sich im Laufe der Therapie auch ändern. Für mich ist es wichtig, dass wir uns in dem Tempo bewegen, das für Sie passend ist.
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen hängt von der Indikation und der individuellen Problematik ab. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir dies persönlich ab.
Auch die Dauer einer Behandlung hängt von Ihrer Ausgangssituation und Ihren Zielen ab.
Dass ein Prozess entsteht, ist wichtig. Deshalb ist die Dauer sehr individuell und wird auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasst.
Tiefgreifende Psychotherapie braucht seine Zeit.
Es ist keine Barzahlung möglich. Ich bitte Sie um Überweisung des anfälligen Betrages auf das Ihnen von mir bekanntgegebene Konto.
Da ich mich noch in Ausbildung befinde, ist eine Refundierung des Honorars durch die Krankenkasse aktuell nicht möglich. Der derzeitige Stundensatz ist jedoch entsprechend günstiger.
In der Regel findet die Therapie in den Praxisräumen statt. Es kann immer wieder Situationen geben, die einen Hausbesuch notwendig machen. Dies wird gesondert vereinbart und zusätzlich zu den Kosten für die Einheit werden die Kosten für die An- und Abreise (Kilometergeld, Fahrtzeit...) in Rechnung gestellt. Der Ort des Hausbesuches sollte sich in zumutbarer Nähe zur Praxis befinden. Dies wird im Vorfeld gemeinsam besprochen und festgelegt.